Antrag einreichen
Die Antragsstellung läuft dieses Mal über die Plattform „Antragsgrün„. Dort findet ihr auch eine Kurzerklärung der einzelnen Antragsarten. Eine ausführliche Erklärung gibt es hier weiter unten.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung:
Antragsfrist: 11.07.2025, 23:59 Uhr (weitere Infos: Siehe unten)
Zur Antragsstellung berechtigt sind nur gemeldete Delegierte für die KSPs.
In einem Antrag fordert ihr das Kreisschüler:innenparlament dazu auf, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Anträge werden beim nächsten KSP durch den:die Antragsteller:in vorgestellt und werden von den Anwesenden diskutiert, bevor über sie abgestimmt wird. Es bietet sich an, eine knappe Begründung zu verfassen, die dann beim KSP mündlich ausgeführt werden kann.
Wird der Antrag mit der absoluten Mehrheit (>50%) befürwortet, gilt er als angenommen und wird “durchgeführt”.
Viele Anträge beziehen sich in der Regel auf das Grundsatzprogramm, in dem die Positionen der KSV festgelegt sind. Durch Anträge kann es um einen festgelegten Text erweitert werden, eine Textstelle kann verändert werden oder es kann etwas gestrichen werden. Wenn du es erweitern möchtest, dann kannst du die entsprechende Zeile angeben oder uns überlassen, wo dein Text am besten hin passt. Willst du etwas streichen oder verändern, dann gib bitte immer die Zeile an.
Gleiches gilt für Agendaanträge, die der KSV konkrete “Aufgaben” für das Schuljahr geben.
Eine weitere Möglichkeit sind Anträge zur Satzung, Wahl- oder Geschäftsordnung. Diese werden immer vorrangig diskutiert, da sie direkte Auswirkungen auf die Arbeit der KSV haben. Hier sind Zeilenangaben zwingend erforderlich. Des weiteren benötigen diese Anträge eine 2/3-Mehrheit, um beschlossem zu werden.
Auch können per Antrag beispielsweise Arbeitskreise gegründet werden.
Alle genannten Dateien (Grundsatzprogramm, Agenda, Satzung, Wahl- und Geschädtsordnung) findet ihr hier
Die Antragsfrist beträgt eine Woche vorher, also den 07.11.2025. Nach Ablauf der Frist können nur noch Initiativanträge eingereicht werden, die einen Initiativcharakter erfordern. Sie werden erst behandelt, wen das KSP dem Vorhandensein dem mit 2/3-Mehrheit zustimmt.
Anträge zur Satzung, Wahl- oder Geschäftsordnung können nicht als Initiativantrag gestellt werden.
